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+49 2304 25584-0 Mo - Do 07.30 - 16.30 Uhr • Fr bis 15.00 Uhr Adolph-Kolping-Str. 21 • 58239 Schwerte
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Dichtheitsprüfung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung aller gültigen Gesetze.

Dichtheitsprüfung

Die in stationären Kälte- und Klimaanlagen seit Jahrzenten enthaltenen Kältemittel beeinflussen den Treibhauseffekt in unserer Atmosphäre. Aus diesem Grund muss das Ziel sein alle Emissionen an kältetechnischen Anlagen zu verhindern. Das Europäische Parlament hat mit der europäischen Verordnung EU- VO 517/2014 (F-Gase-VO) die Grundlage für die in Deutschland gültige Chemikalien- Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) gelegt, die Anlagenbetreiber in Abhängigkeit der Kältemittel Füllmenge und des GWP- Wertes des eingesetzten Kältemittels zu einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung der Kälte- und Klimaanlage verpflichtet.

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachpersonal und portablen Kältemittel- Lecksuchgeräten der neuesten Generation bei der Einhaltung aller gültigen Gesetze. Wir verwenden die vom VDKF zur Verfügung gestellten VDKF- LEC- Software um die Dokumentation Ihrer Anlagen lückenlos zu erfüllen.

Mit der folgenden Tabelle möchten wir Ihnen erläutern, ob Ihre Anlagen Prüfpflichtig ist und wenn ja, wie oft die Anlage einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden muss:

Allgemein

CO2- Äquivalent = Füllmenge x GWP- Wert
< 5 Tonnen CO2– Äquivalent
keine Prüfpflicht
5 bis 50 Tonnen CO2– Äquivalent
1 mal jährlich
50 bis 500 Tonnen CO2– Äquivalent
2 mal jährlich
> 500 Tonnen CO2– Äquivalent
4 mal jährlich
Durch den Einsatz eines funktionierenden Leckage Überwachung können die Intervalle halbiert werden!

Beispiel

Kältemittel GWP- Wert Füllmenge CO2– Äquivalent Prüfpflicht
R134a 1.430 3 kg 4,29 t keine
R404A 3.900 3 kg 11,70 t 1x jährlich
R410A 2.088 39 kg 81,43 t 2x jährlich
R407C 1.774 89 kg 157,89 t 2x jährlich
R744 (CO2) 1 250 kg 0,25 t keine
R1234ze 7 700 kg 4,90 t keine

Bei Verstößen sind die Behörden dazu berechtigt Bußgelder bis zu 50.000 € zu verteilen.

Mit unseren Dienstleistungspaketen unterstützen wir Sie bei der Dokumentation für die Behörden. Jede Anlage wird bei uns mit speziellen VDKF Anlagennummern eindeutig gekennzeichnet. Im Hintergrund werden alle Kältemittelbewegungen erfasst und im System hinterlegt.

Wir verwenden spezielle akkubetriebene hochsensible Lecksuchgeräte der neuesten Generation der Marke Inficon. Die Geräte können Kältemittelleckagen im Bereich 1-3 g pro Jahr feststellen. Damit entdecken unsere Profis Leckagen an Ihren Anlagen lange bevor große Kältemittelleckagen entstehen.

Das ist gut für die Umwelt aber auch für Ihre Betriebskosten.

Dichtheitsprüfung

Die in stationären Kälte- und Klimaanlagen seit Jahrzenten enthaltenen Kältemittel beeinflussen den Treibhauseffekt in unserer Atmosphäre. Aus diesem Grund muss das Ziel sein alle Emissionen an kältetechnischen Anlagen zu verhindern. Das Europäische Parlament hat mit der europäischen Verordnung EU- VO 517/2014 (F-Gase-VO) die Grundlage für die in Deutschland gültige Chemikalien- Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) gelegt, die Anlagenbetreiber in Abhängigkeit der Kältemittel Füllmenge und des GWP- Wertes des eingesetzten Kältemittels zu einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung der Kälte- und Klimaanlage verpflichtet.

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachpersonal und portablen Kältemittel- Lecksuchgeräten der neuesten Generation bei der Einhaltung aller gültigen Gesetze. Wir verwenden die vom VDKF zur Verfügung gestellten VDKF- LEC- Software um die Dokumentation Ihrer Anlagen lückenlos zu erfüllen.

Mit der folgenden Tabelle möchten wir Ihnen erläutern, ob Ihre Anlagen Prüfpflichtig ist und wenn ja, wie oft die Anlage einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden muss:

Allgemein

CO2- Äquivalent = Füllmenge x GWP- Wert
< 5 Tonnen CO2– Äquivalent
keine Prüfpflicht
5 bis 50 Tonnen CO2– Äquivalent
1 mal jährlich
50 bis 500 Tonnen CO2– Äquivalent
2 mal jährlich
> 500 Tonnen CO2– Äquivalent
4 mal jährlich
Durch den Einsatz eines funktionierenden Leckage Überwachung können die Intervalle halbiert werden!

Beispiel

Kältemittel GWP- Wert Füllmenge CO2– Äquivalent Prüfpflicht
R134a 1.430 3 kg 4,29 t keine
R404A 3.900 3 kg 11,70 t 1x jährlich
R410A 2.088 39 kg 81,43 t 2x jährlich
R407C 1.774 89 kg 157,89 t 2x jährlich
R744 (CO2) 1 250 kg 0,25 t keine
R1234ze 7 700 kg 4,90 t keine

Bei Verstößen sind die Behörden dazu berechtigt Bußgelder bis zu 50.000 € zu verteilen.

Mit unseren Dienstleistungspaketen unterstützen wir Sie bei der Dokumentation für die Behörden. Jede Anlage wird bei uns mit speziellen VDKF Anlagennummern eindeutig gekennzeichnet. Im Hintergrund werden alle Kältemittelbewegungen erfasst und im System hinterlegt.

Wir verwenden spezielle akkubetriebene hochsensible Lecksuchgeräte der neuesten Generation der Marke Inficon. Die Geräte können Kältemittelleckagen im Bereich 1-3 g pro Jahr feststellen. Damit entdecken unsere Profis Leckagen an Ihren Anlagen lange bevor große Kältemittelleckagen entstehen.

Das ist gut für die Umwelt aber auch für Ihre Betriebskosten.