TITLE 1
TITLE 1
+49 2304 25584-0 Mo - Do 07.30 - 16.30 Uhr • Fr bis 15.00 Uhr Adolph-Kolping-Str. 21 • 58239 Schwerte
TITLE 1
TITLE 1
+49 2304 25584-0 Mo - Do 07.30 - 16.30 Uhr • Fr bis 15.00 Uhr Adolph-Kolping-Str. 21 • 58239 Schwerte

Dichtheitsprüfung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung aller gültigen Gesetze.

Dichtheitsprüfung

Die in stationären Kälte- und Klimaanlagen seit Jahrzenten enthaltenen Kältemittel beeinflussen den Treibhauseffekt in unserer Atmosphäre. Aus diesem Grund muss das Ziel sein alle Emissionen an kältetechnischen Anlagen zu verhindern. Das Europäische Parlament hat mit der europäischen Verordnung EU- VO 517/2014 (F-Gase-VO) die Grundlage für die in Deutschland gültige Chemikalien- Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) gelegt, die Anlagenbetreiber in Abhängigkeit der Kältemittel Füllmenge und des GWP- Wertes des eingesetzten Kältemittels zu einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung der Kälte- und Klimaanlage verpflichtet.

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachpersonal und portablen Kältemittel- Lecksuchgeräten der neuesten Generation bei der Einhaltung aller gültigen Gesetze. Wir verwenden die vom VDKF zur Verfügung gestellten VDKF- LEC- Software um die Dokumentation Ihrer Anlagen lückenlos zu erfüllen.

Mit der folgenden Tabelle möchten wir Ihnen erläutern, ob Ihre Anlagen Prüfpflichtig ist und wenn ja, wie oft die Anlage einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden muss:

Allgemein

CO2- Äquivalent = Füllmenge x GWP- Wert
< 5 Tonnen CO2– Äquivalent
keine Prüfpflicht
5 bis 50 Tonnen CO2– Äquivalent
1 mal jährlich
50 bis 500 Tonnen CO2– Äquivalent
2 mal jährlich
> 500 Tonnen CO2– Äquivalent
4 mal jährlich
Durch den Einsatz eines funktionierenden Leckage Überwachung können die Intervalle halbiert werden!

Beispiel

KältemittelGWP- WertFüllmengeCO2– ÄquivalentPrüfpflicht
R134a1.4303 kg4,29 tkeine
R404A3.9003 kg11,70 t1x jährlich
R410A2.08839 kg81,43 t2x jährlich
R407C1.77489 kg157,89 t2x jährlich
R744 (CO2)1250 kg0,25 tkeine
R1234ze7700 kg4,90 tkeine

Bei Verstößen sind die Behörden dazu berechtigt Bußgelder bis zu 50.000 € zu verteilen.

Mit unseren Dienstleistungspaketen unterstützen wir Sie bei der Dokumentation für die Behörden. Jede Anlage wird bei uns mit speziellen VDKF Anlagennummern eindeutig gekennzeichnet. Im Hintergrund werden alle Kältemittelbewegungen erfasst und im System hinterlegt.

Wir verwenden spezielle akkubetriebene hochsensible Lecksuchgeräte der neuesten Generation der Marke Inficon. Die Geräte können Kältemittelleckagen im Bereich 1-3 g pro Jahr feststellen. Damit entdecken unsere Profis Leckagen an Ihren Anlagen lange bevor große Kältemittelleckagen entstehen.

Das ist gut für die Umwelt aber auch für Ihre Betriebskosten.

Dichtheitsprüfung

Die in stationären Kälte- und Klimaanlagen seit Jahrzenten enthaltenen Kältemittel beeinflussen den Treibhauseffekt in unserer Atmosphäre. Aus diesem Grund muss das Ziel sein alle Emissionen an kältetechnischen Anlagen zu verhindern. Das Europäische Parlament hat mit der europäischen Verordnung EU- VO 517/2014 (F-Gase-VO) die Grundlage für die in Deutschland gültige Chemikalien- Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) gelegt, die Anlagenbetreiber in Abhängigkeit der Kältemittel Füllmenge und des GWP- Wertes des eingesetzten Kältemittels zu einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung der Kälte- und Klimaanlage verpflichtet.

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachpersonal und portablen Kältemittel- Lecksuchgeräten der neuesten Generation bei der Einhaltung aller gültigen Gesetze. Wir verwenden die vom VDKF zur Verfügung gestellten VDKF- LEC- Software um die Dokumentation Ihrer Anlagen lückenlos zu erfüllen.

Mit der folgenden Tabelle möchten wir Ihnen erläutern, ob Ihre Anlagen Prüfpflichtig ist und wenn ja, wie oft die Anlage einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden muss:

Allgemein

CO2- Äquivalent = Füllmenge x GWP- Wert
< 5 Tonnen CO2– Äquivalent
keine Prüfpflicht
5 bis 50 Tonnen CO2– Äquivalent
1 mal jährlich
50 bis 500 Tonnen CO2– Äquivalent
2 mal jährlich
> 500 Tonnen CO2– Äquivalent
4 mal jährlich
Durch den Einsatz eines funktionierenden Leckage Überwachung können die Intervalle halbiert werden!

Beispiel

KältemittelGWP- WertFüllmengeCO2– ÄquivalentPrüfpflicht
R134a1.4303 kg4,29 tkeine
R404A3.9003 kg11,70 t1x jährlich
R410A2.08839 kg81,43 t2x jährlich
R407C1.77489 kg157,89 t2x jährlich
R744 (CO2)1250 kg0,25 tkeine
R1234ze7700 kg4,90 tkeine

Bei Verstößen sind die Behörden dazu berechtigt Bußgelder bis zu 50.000 € zu verteilen.

Mit unseren Dienstleistungspaketen unterstützen wir Sie bei der Dokumentation für die Behörden. Jede Anlage wird bei uns mit speziellen VDKF Anlagennummern eindeutig gekennzeichnet. Im Hintergrund werden alle Kältemittelbewegungen erfasst und im System hinterlegt.

Wir verwenden spezielle akkubetriebene hochsensible Lecksuchgeräte der neuesten Generation der Marke Inficon. Die Geräte können Kältemittelleckagen im Bereich 1-3 g pro Jahr feststellen. Damit entdecken unsere Profis Leckagen an Ihren Anlagen lange bevor große Kältemittelleckagen entstehen.

Das ist gut für die Umwelt aber auch für Ihre Betriebskosten.